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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Yachthafen Jois und seinen Kunden hinsichtlich der Nutzung von Liegeplätzen, Hallenplätzen, Trockenplätzen sowie sämtlichen Nebenleistungen.

2. Haftungsausschluss

Der Yachthafen Jois übernimmt keinerlei Haftung für Boote, Fahrzeuge, Trailer oder sonstige Gegenstände der Kunden. Dies gilt insbesondere für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung – unabhängig von Ursache, Zeitpunkt oder Ausmaß. Jede Nutzung der Hafen- und Lagereinrichtungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.

3. Versicherungspflicht

Jeder Bootseigner ist verpflichtet, eine gültige Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, welche Schäden an Steganlagen, Hafeninfrastruktur sowie an Booten Dritter in vollem Umfang abdeckt. Auf Verlangen ist der entsprechende Nachweis vorzulegen.

4. Elektroanlagen

Jeder Bootseigner verpflichtet sich, die elektrischen Anlagen an Bord regelmäßig prüfen zu lassen. Für Schäden, die durch fehlerhafte oder unsachgemäße Elektroanlagen entstehen, haftet ausschließlich der Bootseigner.

5. Zahlungsbedingungen

Die Gebühren für Liegeplätze, Winterlager, Trockenlager oder Hallenplätze sind binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6. Saisonzeiten

  • Sommersaison: 15. März bis 1. November.

  • Wintersaison (Halle): 2. November bis 14. März.

Während der Wintersaison dürfen keine Boote im Wasser verbleiben. Boote, die nach dem 1. November im Wasser liegen, werden wie ein Winterlagerplatz verrechnet.

7. Winterlager und Hallennutzung

  • Die Nutzung der Halle ist ausschließlich zwischen 2. November und 14. März zulässig.

  • Bei längerer Lagerung fällt zusätzlich die volle Sommergebühr an.

8. Kostenanspruch bei Nichtnutzung

Die Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, ob der gemietete Platz tatsächlich genutzt wird. Auch bei Nichtbelegung bleibt der volle Anspruch des Yachthafens Jois auf die vereinbarte Gebühr bestehen.

9. Trockenliegeplatz im Sommer

Wird ein Boot während der Sommersaison an Land gelagert, entsteht zusätzlich Anspruch auf die Gebühr für einen Trockenliegeplatz.

10. Trailer am Gelände

Das Belassen von Trailern am Gelände während der Sommersaison ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich. Hierfür wird eine saisonale Parkgebühr verrechnet. Der Yachthafen Jois übernimmt auch hierfür keinerlei Haftung.

11. Abstellen von Booten am Gelände

Boote, die länger als 24 Stunden am Gelände (z. B. auf Parkplätzen, Straßen, beim Kran, auf der Liegewiese oder anderen Flächen) abgestellt werden, werden automatisch als Trockenliegeplätze behandelt und entsprechend verrechnet.

12. Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Eisenstadt.

Viel Platz im Yachthafen Jois.JPG

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